Warum ist Deutschland als Serverstandort für die Plagiatsprüfung und als Unternehmenssitz wichtig?

Alle Dienstleistungen für die Plagiatsprüfung werden bei PlagAware ausschließlich auf Servern mit einem Standort in Deutschland betrieben. Das bedeutet, dass alle vertraulichen Kundendaten, aber auch Prüf- und Referenztexte im Rahmen unserer Richtlinien zum Datenschutz in deutschen Rechenzentren gespeichert werden.

Serverstandort gleich Unternehmensstandort?

Generell unterscheidet man rechtlich zwischen dem Serverstandort - also dem Ort, an dem die Daten gespeichert werden - und dem Unternehmenssitz - also dem Ort, an dem das jeweilige Unternehmen ansässig ist. Beides hat Einfluss darauf, welche Rechtsgrundlagen beim Datenschutz gelten.

Unternehmen und Server in der EU: Nationales Datenschutzrecht

Plagiatsprüfung made in Germany

Keine Kompromisse beim Datenschutz: Durch den Unternehmenssitz und den Server-Standort in Deutschland können Sie sicher sein, dass stets das strenge deutsche Datenschutzrecht Anwendung findet.

Befinden sich sowohl das Unternehmen, als auch die Server in der EU oder in Deutschland, entscheidet der Sitz des Unternehmens über das anzuwendende Recht. Dies ist in der europäischen Datenschutzrichtlinie geregelt und wird auch Einzug in die neue EU-Datenschutzvereinbarung finden.

Für PlagAware mit Sitz in Deutschland kommt daher das nationale deutsche Datenschutzrecht (Deutsches Bundesdatenschutzgesetz) zum Tragen - sofern sich die Server in Deutschland oder im EU-Ausland befinden.

Keine Regel ohne Ausnahme: Niederlassungen im EU-Ausland

Es gibt jedoch einige Ausnahmen zu der einfachen Regel. Zum einen gilt das Prinzip der Niederlassungen: Hat ein Unternehmen eine Niederlassung im EU-Land, in dem sich die Server befinden, gelten automatisch die Datenschutzrichtlinien dieses EU-Landes. Da die wenigsten Nutzer mit den Datenschutzrichtlinien aller EU-Länder vertraut sind und auch nicht jede Niederlassung des Anbieters kennen, stellt dies ein gewisses Risiko dar.

Erzwungene Offenlegung von Daten an Behörden

Eine zweite Ausnahme hiervon sind etwaige Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen zur Offenlegung von Kundendaten an die Polizei oder andere öffentliche Behörden. Hier gilt nur dann das deutsche Recht, wenn nicht nur das Unternehmen, sondern auch die Server in Deutschland stehen. Befinden sie die Datenbanken etwa in Frankreich, unterliegen sie dem französischen Zugriffsrecht - unabhängig vom Firmensitz.

Hierzu muss man wissen, dass gerade das Überwachungsgesetz in Frankreich von Menschenrechtlern oft kritisiert wird, weil es den Behörden weitreichende Rechte einräumt (Link). So wird etwa eine vollständige Überwachung des Datentransfers ohne richterliche Anordnung und Anfangsverdacht gestattet.

Serverstandort in den USA oder anderen Drittländern

Ähnlich verhält es sich, wenn sich der Unternehmenssitz oder der Serverstandort in einem Drittland wir der USA befindet. Hier gilt ausschließlich das Datenschutzrecht des jeweiligen Drittlands, also z.B. amerikanisches Recht. Fordert also eine amerikanische Behörde wie die National Security Agency (NSA) die Herausgabe der Kundendaten, so hat der Betreiber der Dienstleistung dieser Aufforderung in der Regel nachzukommen.

Nochmal in Kürze: Warum sind Serverstandort und Unternehmenssitz in Deutschland wichtig?

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    Nur wenn sowohl Serverstandort als auch Unternehmenssitz in Deutschland liegen, können Sie sicher sein, dass tatsächlich das strenge Deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zum Einsatz kommt. Dieses regelt die die Weitergabe, die Nutzung und den behördlichen Zugriff auf Ihre Daten.

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    Bei einem Unternehmenssitz oder einem Serverstandort im EU-Ausland hängt es dagegen von Details wie dem Standort von Niederlassungen ab, welches nationale Datenschutzrecht angewendet wird.

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    Beauftragen Sie ein Unternehmen einem Drittland, wie etwa USA, mit der Durchführung der Online-Plagiatsprüfung, gilt in jedem Fall das dortige Datenschutzrecht. Gleiches gilt bei einem Unternehmen, das zwar seinen Sitz in Deutschland oder der EU hat, dessen Server aber in den USA stehen.

Serverstandort und Unternehmenssitz von PlagAware

Bei PlagAware sind Sie stets auf der sicheren Seite, das sowohl der Unternehmenssitz Neu-Ulm, als auch der Standort unserer Server Nürnberg in Deutschland ist. Falls Sie Fragen hierzu haben, sprechen Sie uns bitte an!

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Damit Ihre Daten sicher sind: Datenschutz nach DSGVO - Verschlüsselte Datenübertragung - Serverstandort in Deutschland

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